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Garagen Baugenehmigung Baden-Württemberg
Alles was du wissen musst!
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01. November 2020
Wenn du eine Garage in Baden Württemberg auf deinem Grundstück errichten möchtest, dann musst du hier einige unterschiedliche Dinge beachten. Vor allem, wenn es um die Baugenehmigung geht, gibt es einige Regelungen, die du auf keinen Fall ignorieren solltest.
In Baden Württemberg ist jedoch nicht immer eine Baugenehmigung notwendig. Doch empfiehlt es sich, dass du bereits rechtzeitig, alles Notwendige klärst, um zu wissen, an welche Vorschriften du dich genau halten musst. Wichtige Faktoren, die letztendlich für eine Baugenehmigung ausschlaggebend sind, ist zum Beispiel die mittlere Wandhöhe der Garage, die Grundfläche als auch der Standort der Garagen. Es gelten in diesen Bereichen gewisse Maße, die unbedingt eingehalten werden müssen. Die wichtigsten Informationen dazu, kannst du nun in unseren Beitrag finden.
Heutzutage wird in Baden Württemberg kein Eigenheim oder Anlagen mehr ohne Garage erstellt. In den meisten Gebäuden findet man heute in Deutschland auch Garagen vor. Wenn du zwei Fahrzeuge hast, dann bietet sich auch eine Doppelgarage dafür hervorragend an. Garagen können nicht nur als Abstellplatz für Fahrzeuge dienen, sondern bieten sich diese auch als Lagerplatz sehr gut an.
Sehr viele Menschen nutzen eine Garage zudem auch als Werkstatt. Wenn du dich bereits auf die Suche nach einer passenden Garage gemacht hast, hast du mit Sicherheit auch feststellen können, dass die Auswahl hier sehr vielseitig ist. Du kannst nicht nur zwischen einer Einzel- oder Doppelgarage entscheiden, sondern auch zwischen vielen unterschiedlichen Materialien.
Sehr beliebt sind zum Beispiel Fertiggaragen. Wie man vom Namen her bereits erkennen kann, werden diese bereits fertig geliefert und man muss sich keine Gedanken mehr über die Größe und den Bau selbst machen.
Garagen bieten dem Bauherrn einen perfekten Schutz vor Witterung und Diebstahl. Dies ist auch der Grund, warum sich vermehrt Menschen für den Bau einer Garage entscheiden. Mit einem passenden Grundriss, hat der Bauherr zudem auch die Möglichkeit, dass er von einer Mehrfachnutzung profitieren kann. Heute werden Garagen zudem nicht nur für Fahrzeuge als Stellplätze genutzt, sie dienen auch für viele unterschiedliche andere Dinge. Immer wieder sieht man zum Beispiel auch, wie Garagen in Werkstäten umgewandelt werden können. Möchtest auch du aus deiner Garage eine Werkstatt machen, dann solltest du hier jedoch wissen, dass du in diesem Fall auch eine Baugenehmigung benötigst.
Es ist jedoch von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich, ob für die Garage auch eine Baugenehmigung notwendig ist. Beim zuständigen Bauamt, kannst du herausfinden, ob ein Bauantrag für die Garage erstellt werden muss. Wird an der Grundstücksgrenze gebaut, dann gelten hier jedoch wieder andere Regeln. Generell empfiehlt es sich, wenn sich der Bauherr vor dem Bau der Garage an die Baurechtsbehörde wendet. Hier kann man erfahren, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Auch die unterschiedlichen Vorschriften, die eingehalten werden müssen, kannst du bei der zuständigen Behörde herausfinden. Grundsätzlich kann der Bauherr in Baden Württemberg dann eine genehemigungsfreie Garage errichten, wenn diese eine Grundfläche von 40 Quadratmeter nicht überschreitet. Handelt es sich um eine Grenzbebauung, dann darf die Garage an den Seiten zum Nachbarn nicht länger als 9 m sein.
Der Bauherr muss sich jedoch auch bei einer verfahrensfreien Garage an alle bauplanrechtlichen Vorschriften halten. Das komplette Bauwerk muss allen unterschiedlichen Bedingungen entsprechen, damit eine Nutzung gewährleistet werden kann.
Die öffentlich rechtlichen Vorschriften müssen in Baden Württemberg immer beachtet werden, auch wenn die Garage genehmigungsfrei errichtet werden kann. Die Baden Württemberg Lbo entscheidet anschließend, ob eine Baugenehmigung für die Garage für das Eigenheim oder in Anlagen nötig ist oder nicht.
Grundsätzlich gilt es in Baden Württemberg, dass ein amtlicher Bauantrag erstellt werden muss, bevor man mit dem Bau der Garage beginnt. Bauherrn dürfen erst dann eine Garage am Grundstück errichten, wenn diese von der Gemeinde auch eine Genehmigung dafür erteilt bekommen haben. In der Landesbauordnung findet man alle wichtigen Ausnahmen, die zeigen, was für einen Garagenbau ohne Baugenehmigung nötig sind.
Auch, wenn du keine bauliche Genehmigung für deine Garage benötigst, musst du darauf achten, dass alle Vorschriften, die das Bauwerk betreffen, eingehalten werden. Wenn du von der Gemeinde oder der zuständigen Behörde die Genehmigung für den Bau deiner Garage bekommen hast, bedeutet dies zur gleichen Zeit nicht, dass du beim Bau freie Hand hast. Es ist immer wichtig, dass vor der Errichtung der Garage ein genauer Bauplan erstellt wird.
Die meisten Gemeinden in Baden Württemberg sind zudem auch befugt, auch wenn die Garage genehmigunsgfrei ist, ein sogenanntes Kenntnisabgabeverfahren einzufordern. Das bedeutet, dass du als Bauherr verpflichtet dazu bist, dass alle Bauvorlagen sowie dein Bauvorhaben zu beginn genau aufgestellt werden. Dies ist auch als Bautafel in Baden bekannt.
Dort findet man alle wichtigen Informationen, welche für dein Bauvorhaben wichtig sind. So muss hier zum Beispiel der Name als auch die Anschrift des Bauleiters angegeben werden. Auch die Informationen zum Entwurfsverfassers sollten dort zu finden sein. Auch die Daten vom Unternehmen, welches für alle Rohbauarbeiten verantwortlich sind, sollten angegeben werden.
Immer wieder kann es auch vorkommen, dass man eine Garage modernisieren möchte. Meistens handelt es sich dabei um eine sogenannte Nutzungsänderung. Auch in diesem Fall müssen Bauherrn einen Antrag an die Gemeinde stellen. Wenn jedoch bei der Nutzung der Garage keine neuen Anforderungen aufliegen, wie zum Beispiel Wärme – oder Brandschutz, dann musst du keinen Antrag stellen.
Geht es um die Errichtung von Garagen, dann spielt es absolut keine Rolle, ob diese verfahrensfrei erstellt werden darf oder ob man eine Baugenehmigung dafür benötigt. In allen Fällen muss ein Bauantrag erstellt werden. Dieser muss bei der Gemeinde eingereicht werden. In diesen Bauantrag muss die Höhe der Wand als auch die Größe der Garage angegeben werden. Generell gelten Garagen dann als verfahrensfrei, wenn diese innerhalb eines Gebäudes errichtet werden.
Wird die Garage nicht innerhalb eines Gebäudes errichtet und ist diese zum Beispiel auch viel größer als erlaubt, dann empfiehlt es sich, den Bauantrag frühzeitig einzureichen. Auch, wenn die Höhe der Wand überschritten wird, sollte der Bauantrag unbedingt eingereicht werden. Damit die Errichtung der Garage rechtzeitig stattfinden kann, empfiehlt es sich, dass alle Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden.
Es kann nämlich bis zu ganzen 4 Monaten dauern, um eine Baugenehmigung in Baden Württemberg zu bekommen. Welche Unterlagen im Bauantrag erforderlich sind, erfährst du jetzt:
Als verfahrensfrei gelten alle Garagen in Baden Württemberg, bei welchen das komplette Bauvorhaben keine großen Schwierigkeiten aufweisen. Das bedeutet, dass die Grundfläche der Garage mindestens 40 Quadratmeter ist und die Höhe der Wand mindestens 3 m.
Generell sind alle Regelungen der Landesbauordnung einzuhalten. Die Bauvorlagen und deren Vorschriften können immer wieder geändert werden, hier ist es sehr wichtig, immer auf den neuesten Stand zu sein. Das komplette Vorhaben sollte gut geplant werden. Ebenfalls sollte die Grenze sowie die Abstandsflächen beachtet werden.
Auch, was die Grenze und die Abstandsflächen auf dem Grundstück betrifft, gelten hier besondere Regelungen. Wenn du dir später Kosten als auch Stress ersparen möchtest, dann ist es sinnvoll, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst und die baurechtlichen Vorschriften sowie die öffentlich rechtlichen Vorschriften einhaltest.
Geht es um die Errichtung einer Garage, dann sollte hier nicht nur das Baugesetzbuch beachtet werden, sondern auch andere Verordnungen und Regelwerke sind in diesem Fall eine sehr wichtige gesetzliche Grundlage und geben eine maßgebliche Orientierung. Grundsätzlich kann man alle wichtigen Regelungen des Baugesetzbuches in der Baden Württemberg lbo vorfinden. Außerdem sorgt die Bauvorlagenverordnung dafür, dass alle notwendigen Unterlagen bei den zuständigen Behörden oder dem Bauamt vollständig sowie ordnungsgemäß eingereicht werden.
Geht es um die Errichtung von Garagen in Baden Württemberg, dann spielt hier auch die Garagenverordnung (GaVO) eine sehr wichtige Rolle. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ist für alle Verordnungen verantwortlich, wenn es um Stellplätze oder Garagen geht. An diese Verordnungen und deren Regelungen hat sich der Bauherr natürlich zu richten. Welche Unterlagen benötigt werden und welche Anforderungen erfüllt werden müssen, ist hier ganz genau definiert.
Das Bauwerk gilt dann als genehmigungsfrei, wenn alle Voraussetzungen vom Bauherrn erfüllt werden. Von der Gemeinde wird dir dann die Nutzung der Garage erklärt. Wie bereits erwähnt, muss beim Bau von Garagen auch eine gewisse Grenze und Abstandsflächen eingehalten werden. Vor allem dann, wenn die Grenze des Nachbarn bebaut werden sollte, dann müssen Bauherrn das Bachbarrechtsgesetz berücksichtigen.
Ebenfalls ist dort beschrieben, dass die mittlere Wandhöhe nicht mehr als 3 m betragen darf. Garagen gelten dann verfahrensfrei, wenn all diese Vorschriften sowie Regelungen eingehalten werden. Ebenfalls müssen natürlich auch die Anforderungen erfüllt werden, die sich im Baugesetzbuch befinden. Die angegebenen m nicht überschreiten, ist eine wichtige Regel, die der Bauherr zu erfüllen hat.
Ebenfalls weist das Bundesland Baden auch ein bestimmtes Nachbarrechtsgesetz auf. Dieses Gesetz gilt vor allem dann, wenn die Garage auf der Grundstücksgrenze des Nachbars gebaut werden sollte. Die Bauherrn dürfen nur dann an der Grundstücksgrenze arbeiten, wenn die Arbeiten zur Errichtung der Garage nicht anders erledigt werden können.
In diesem Fall hat der Nachbar keine andere Möglichkeit, als das Begehen des Grundstücks einfach so hinzunehmen. Dennoch empfiehlt es sich, wenn man sich mit den Nachbarn genau über das Vorhaben abspricht. So können dir unnötige Probleme einfach erspart werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Nachbarn in diesem Fall keine Rechte haben, wenn es um den Garagenbau geht. Wird zum Beispiel beim Bau das Grundstück des Nachbarn beschädigt, dass muss der Bauherr für diesen Schaden natürlich auch aufkommen. Der Bauherr muss den Nachbarn mindestens 2 Monate vorher über sein Vorhaben Bescheid geben.
Nur wenn der Nachbar rechtzeitig von deinem Bauvorhaben weiß, ist dir auch ein friedliches Miteinander garantiert.
Geht es um eine Grenzbebauung, dann müssen auch hier einige bestimmte Bedingungen ein Baden erfüllt werden. Es handelt sich hierbei um die Abstände zwischen Bauwerken und Grenzen. Aus Absatz 6 der LBO kann man herauslesen, dass bestimmte Regelungen zur Grenzbebauung nur dann gelten, wenn die maximale Wandfläche von 25 Quadratmeter überschritten wird.
Auch, wenn die mittlere Wandhöhe 3 m überschreitet, handelt es sich in diesem Fall meistens um eine Grenzbebauung. Werden Garagen an der Grenze des Nachbarn errichtet, dann dürfen diese eine Länge von 9 m nicht überschreiten.
Ob für das Eigenheim oder für Anlagen, Garagen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Welche Bestimmungen die Baurechtsbehörde vorgibt, damit eine Garage ohne Genehmigung errichtet werden kann, erfährst du jetzt:
All dies sind Punkte und Anforderungen, die beim Bau von Garagen unbedingt eingehalten werden müssen. Die Regelungen der Baurechtsbehörde dürfen auf keinen Fall ignoriert werden. Auch groß Anlagen müssen alle Bedingungen erfüllen.
Wenn du in Baden Württemberg planst, eine Garage zu bauen, dann solltest du dieses Vorhaben sehr gut planen. Benötigst du einen Bauantrag, dann sollte dieser rechtzeitig eingereicht werden. Ob, die Garage letztendlich eine Baugenehmigung benötigt, entscheidet die Gemeinde. Wenn für deine Garage eine Baugenehmigung notwendig ist, dann solltest du darauf achten, dass du alle notwendigen Unterlagen zusammen hast. Neben der Garagenverordnung gelten hier auch andere allgemeine Dinge, die einzuhalten sind. Es empfiehlt sich außerdem auch, wenn die Papiere bzw. Unterlagen von einem Rechtsanwalt geprüft werden. So ist man bestens vorbereitet.
Alle Vorschriften der Landesbauordnung müssen natürlich eingehalten werden. Es empfiehlt sich die Garage direkt an das eigene Gebäude zu bauen. Wird eine Garage im Innenbereich errichtet, so ist auch keine Baugenehmigung notwendig. Nur, wenn du dein Bauvorhaben von Anfang an gut und auch richtig planst, kannst du dir auch sicher sein, dass du die Zustimmung für die Stellplätze bekommen wirst.
Zum Bauvorhaben gehört die Grundstücksfläche, die Höhe der Wand der Stellplätze und noch vieles mehr. Ganz egal, ob du eine Genehmigung für deine Garage benötigst oder nicht, die Garagenverordnung sollte in jedem Fall eingehalten werden.
Wenn auch du dich für eine Garage für dein Eigenheim entscheidest, hast du mit Sicherheit keine falsche Entscheidung getroffen, denn mit einer Garage kannst du von vielen unterschiedlichen Vorteilen profitieren. Du kannst jederzeit auf unseren Service zurückgreifen um den besten Partner für den Garagenbau zu finden-
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