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Baugenehmigung Garage Berlin
Alles was du wissen musst!
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01. November 2020
Beschäftigst du dich gerade mit der Planung deines Eigenheimes, dann darfst du dabei auf keinen Fall die Garage vergessen. Garagen sowie Carports bieten den Fahrzeugen einen perfekten Schutz. Jedoch gilt es beim Bau einer Garage in Berlin einiges zu beachten. In manchen Fällen ist eine Baugenehmigung notwendig.
Möchtest du eine Garage in Berlin errichten, dann kann dies auch ohne Baugenehmigung erfolgen. Ob, eine Garage jedoch eine Baugenehmigung benötigt, ist abhängig vom Standort als auch von der Größe der Garage. Außerdem müssen natürlich alle Regelungen und Vorschriften in Berlin eingehalten werden, wenn es um den Bau einer Garage geht. Eine Genehmigung kann dir dann erteilt werden, wenn du Grundfläche, Wandhöhe, Grenzbebauung sowie dein Bauvorhaben genau planst und den Bestimmungen gerecht wirst.
Wie bereits erwähnt, hast du in Berlin auch die Möglichkeit, eine Garage oder Carport ohne Genehmigung errichten zu lassen. Beim zuständigen Bauamt kannst du erfahren, ob du eine Baugenehmigung in Berlin bekommst oder nicht. Ein Bauantrag muss aber immer beantragt werden. Jedoch müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt werden, welche das genau sind, verraten wir dir jetzt:
Wenn du eine Garage errichtest, ist es sehr wichtig, dass du dich an alle unterschiedlichen Vorschriften sowie Regelungen hälst. Zwar wird von den zuständigen Behörden nicht regelmäßig überprüft, ob du dich an die Regeln gehalten hast. Kommt es jedoch zu einer Überprüfung und du hast nicht alle Vorschriften erfüllt, dann kann es zum Abriss deiner Garage kommen. Ebenfalls kann ein Nutzungsverbot ausgeschrieben werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob du eine Garage oder ein Carport bauen möchtest, die Vorschriften, die in Berlin gelten, müssen alle erfüllt werden. Handelt es sich bei deiner Garage um eine genehmigungsfreie Garage, dann musst du ebenfalls eine Bauanzeige bei der Baubehörde in Berlin einreichen. Alle Unterlagen, die eingereicht werden, werden dort auf die Vollständigkeit geprüft. Wenn du als Bauherr in den nächsten 4 Wochen keine Ablehnung bekommst, dann bedeutet dies, dass dein Vorhaben genehmigt wurde und du kannst mit dem Bau deiner neuen Garage beginnen.
Wenn nicht alle Anforderungen erfüllt werden, dann wird eine Baugenehmigung für den Bau einer Garage benötigt. Eine Baugenehmigung wird meistens dann benötigt, wenn die maximale Größe der Grundfläche oder andere Abmessungen nicht eingehalten wurden. Auch, wenn man die Garage als Werkstatt nutzen möchte, bedeutet dies zur gleichen Zeit auch, dass hier eine Baugenehmigung in Berlin notwendig ist. Sollte die Garage oder der Carport in Kombination mit der Einliegerwohnung erbaut werden, ist ebenfalls eine Baugenehmigung fällig. Das bedeutet, dass du einen Bauantrag erstellen musst. Das Bauamt wird den Antrag nur dann akzeptieren, wenn dieser von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser in Berlin unterzeichnet wurde.
Was das Baurecht genau besagt oder welche Unterlagen genau eingereicht werden müssen, kannst du aus der Bauvorlagenverordnung erfahren.
Eine Baugenehmigung in Berlin ist zum ersten Mal für insgesamt 4 Jahre gültig. Allerdings hast du die Möglichkeit, dass du nach diesen 4 Jahren einen Antrag erstellst, wodurch die Genehmigung für 2 Jahre verlängert werden kann.
Wer eine Garage oder ein Carport in Berlin errichten möchte, muss natürlich der Landesbauordnung gerecht werden. Im Allgemeinen gilt in Berlin, dass Garagen oder Carports nur in bestimmten vorgesehenen Räumen erbaut werden dürfen. Wer eine Kleingarage einrichten möchte, der muss darauf achten, dass die tragenden Bauteile sowie die Umfassungswände aus entflammbaren Baustoffen sind. Sollte eine Kleingarage zum Beispiel als Tiefgarage gebaut werden, dann ist dieses Vorhaben in den meisten Fällen auch genehmigungspflichtig. Es ist dabei völlig egal, ob die Abmessungen den Vorschriften entsprechen oder nicht. Bauherren müssen die Landesbauordnung in Berlin auf jeden Fall beachten.
Wenn du planst, eine Garage zu bauen, die mehr als 100 m², Grundfläche benötigst, dann musst du dich auch an die Garagenverordnung halten. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Garage diese Größe aufweist, denn in Berlin gibt es noch keine eigene Garagenverordnung.
Dennoch sind einige Unterlagen erforderlich, was dein Bauvorhaben angeht. Welche Unterlagen in diesem Fall genau benötigt werden, kannst du ebenfalls beim Bauamt erfahren. Auch hier gilt es, dass vor allem die Grundstücksgrenzen und weitere Regelungen beachtet werden.
Ebenfalls sollte immer das Nachbarschaftsrecht in Berlin beachtet werden. Wie du aus dem Namen bereits erkennen kannst, handelt es sich dabei um ein Gesetz, das deine Nachbarn betrifft. Hier gilt es vor allem auch die Grenzbebauung zu den Nachbarn zu beachten. Das bedeutet, der Bau der Garage oder Carport entlang der Grundstücksgrenze. Wird eine Garage errichtet, dann gibt es auch in diesem Fall einige Vorschriften, auf welche geachtet werden müssen. Die Nachbarn und deren Grundfläche muss respektiert werden, auch wenn es sich dabei später nur um eine Renovierung handelt sollte. Wird dein Antrag für den Bau deiner Garage genehmigt, dann empfiehlt es sich auch, dass du deine Nachbarn über dein Vorhaben informierst.
Grundsätzlich gilt bei der Grenzbebauung, dass diese nicht mehr als 8 m hinausreichen darf. Die nächste Grundstücksgrenze muss außerdem noch 3 m entfernt sein. Das gilt vor allem dann, wenn du eine Garage im hinteren Eck deines Gebäudes bauen möchtest. Ist die Länge an einer Seite des Grundstücks unter 8 m und du baust eine Garage, die eine Grundfläche von 9 m benötigt, dann ist dies in Berlin nicht erlaubt. Die hintere als auch die vordere Grundstücksgrenze muss unbedingt mindestens 3 m von der Grenze entfernt sein. Die mittleren Wandhöhe darf in diesem Fall ebenfalls nicht höher als 3 m sein. Wenn dein Bauvorhaben diese Anforderungen nicht erfüllt, dann wird in den meisten Fällen auch keine Baugenehmigung erstattet. Außerdem müssen auch deine Nachbarn diesen Bau zustimmen und das schriftlich beim Bauamt. Nur dann, wenn alle Regeln erfüllt werden, ist es möglich eine Garage im Außenbereich zu errichten.
Wenn du weitere Fragen zu diesem Thema hast, empfiehlt es sich grundsätzlich, dass du dich bei den zuständigen Behörden informierst.
Möchtest du eine Garage oder ein Carport bauen, dann kommen viele unterschiedliche Fragen auf, was die Baugenehmigung angeht. Sehr wichtig zu wissen, ist es hier vor allem, welche Unterlagen erforderlich sind, um eine Baugenehmigung zu bekommen.
Ein Bauantrag sollte dennoch erstellt werden, denn dieser ist zum Beispiel viel günstiger als eine Baugenehmigung selbst. Ebenfalls kostet dieser nicht so viel Zeit. Wenn du einen Bauantrag in Berlin einreichen möchtest, dann musst du dafür folgende Unterlagen vorlegen können:
Ob, deine Garage oder dein Carport anschließend genehmigungsfrei errichtet werden kann, erfährst du in innerhalb 4 Wochen. Sollten sich die Behörden nicht innerhalb dieser 4 Wochen gemeldet haben, dann kannst du davon ausgehen, dass du mit deinem Bauvorhaben, bzw. mit dem Garage bauen anfangen kannst.
Tipp: Du darfst gewisse Meter nicht überschreiten, eine Baugenehmigung bekommst du nur dann, wenn du alle Regelungen, auch zur Größe der Garagen einhaltest. Du darfst zudem nur dann eine Garage bauen, wenn du auch einen Bauantrag erstellst. Ein Bauantrag muss immer erstellt und eingereicht werden, ganz egal, ob du Garagen oder Carports errichten möchtest. Generell ist es einfach, alle Unterlagen für die Garage zusammen zu bekommen.
Sollte eine Garage oder ein Carport errichtet werden, dann gilt es hier nicht nur den Bauantrag zu beachten, sondern auch noch viele weiteren Dinge. Für das Bauamt spielt es zum Beispiel auch eine wichtige Rolle, ob die Garage innerhalb in einem Gebäude oder im Außenbereich errichtet wird.
Wenn du eine Garage auf die Grundstücksgrenze errichten möchtest,dann gibt es eine bestimmte Regelung in Berlin zu beachten:
Viele Berliner können sich ein Eigenheim, ohne eine Garage einfach nicht mehr vorstellen. Dies ist auch der Grund, warum sich immer mehr Berliner auf der Suche nach einer geeigneten Garage oder nach einem geeigneten Carport machen. vor dem Bau einer Garage gibt es jedoch einige Bestimmungen zu beachten. Bei Fragen steht dir die Behörde zu jederzeit in Berlin zur Verfügung. Die Einhaltung der unterschiedlichen Bestimmungen sollten die Berliner ernst nehmen. Es sind hier mehrere Unterlagen erforderlich. Ob, die Garagen letztendlich genehmigungsfrei sind oder doch eine Baugenehmigung benötigen liegt ganz beim Baurecht und beim Vorhaben.
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