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Baugenehmigung Brandenburg Garage
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05. Februar 2021
Wenn du in Brandenburg ein Gebäude auf einem Grundstück errichten möchtest, dann benötigst du in den meisten Fällen hierfür auch einen Bauantrag für eine Genehmigung. Jedoch gibt es hier auch Ausnahmen, dazu gehören zum Beispiel Garagen.
Wenn die Garage die vorgegebene Größe nicht überschreitet und die Grundstücksgrenze eingehalten wird, dann ist diese jedoch genehmigungsfrei. Dennoch müssen unterschiedliche Vorschriften und Anforderungen erfüllt werden, um eine Garage zu bauen. Wie viel Meter mindestens Garagen haben dürfen, wie hoch die mittleren Wände sein dürfen der Gebäuden und mehr, verraten wir die hier.
Wird ein Neubau geplant, dann beinhaltet dieser Plan in der Regel auch eine Garage. Diese bietet einen geschlossenen und daher sicheren Unterstand für Fahrzeuge sowie Motorräder. Doch wird heute eine Garage auch als Werkstatt oder für andere Hobbys verwendet. Ganz egal, warum du auch eine Garage errichten möchtest. Es ist sehr wichtig, dass du dich vorab informierst, ob du dafür auch einen Bauantrag erstellen musst. Wird in Sachsen zum Beispiel kein Bauantrag benötigt, bedeutet dies zur gleichen Zeit nicht, dass diese Regel auch für Brandenburg gilt, denn deren Vorschriften als auch Gesetze sind nicht nur von Land zu Land sehr unterschiedlich, sondern auch von Bundesland zu Bundesland.
Das bedeutet, dass örtliche Bauvorschriften unbedingt beachtet werden sollten. Ob, du in Brandenburg eine Baugenehmigung erfährst du aus der Bauordnung BBGBO. Welche Abstandsflächen eingehalten werden müssen, und worauf bei den öffentlichen Verkehrsflächen und Nachbarn geachtet werden muss, erfährst du alles aus der Bauordnung BBGBO.
Möchtest du eine Garage auf deinem Grundstück, ohne Genehmigung errichten, dann hängt dies vor allem auf die Größe deiner geplanten Garage ab. Eine Garage kann dann ohne Genehmigung errichtet werden, wenn die Grundfläche der Garage oder des Carport nicht die maximale Quadratmeter Grundfläche von 50 m² überschreitet. In der Regel ist auch keine Genehmigung erforderlich, wenn es sich dabei um oberirdische Garagen handelt. Auch muss immer eine gewisse Anzahl an Meter eingehalten werden. Die Abstandsflächen zu anderen Gebäuden sowie die eigene Abstandsflächen müssen immer eingehalten werden.
Wenn die Garage insgesamt nicht mehr wie 50 m² groß werden sollte, dann kann man davon ausgehen, dass man dafür keinen Bauantrag benötigt. Wenn diese jedoch mehr als 50 Quadratmeter groß sein sollte und die Wand mehr als mindestens 3 Meter haben sollte, dann ist ein amtlicher Bauantrag wichtig. Insbesondere, wenn die Garage innerhalb eines Gebäudes errichtet werden sollte und alle Abstandsflächen eingehalten werden, ist keine Genehmigung gefordert. All dies ist festgelegt in der BbGBO (Brandenburgischen Bauordnung).
Kann die Garage ohne Genehmigung errichtet werden, gelten hier dennoch unterschiedliche Anforderungen, die man als Bauherr erfüllen muss. Die öffentlichen Vorschriften von Brandenburg müssen beim Bau einer Garage oder Carport in jeden Fall eingehalten werden. Werden die Flächen richtig eingehalten, wenn die Garage auf der Grundstücksgrenze errichtet werden sollte und du benötigst für den Bau deiner Garage keine Baugenehmigung, trägst du als Bauherr hier die volle Verantwortung. Alle Bauvorlagen, die zum Bau einer Garage oder Carport dienen, müssen bei der örtlichen Gemeinde eingereicht werden. Örtliche Bauvorschriften nach § 87 BbgBO müssen eingehalten werden.
Werden nicht alle Anforderungen eingehalten, kann der Bau einer Garage, auch wenn diese genehmigungsfrei ist, eingeschränkt oder gar untersagt werden. Immer wieder kann es auch vorkommen, dass eine bereits erbaute Garge wieder abgebaut werden muss,wenn die Unterlagen nicht stimmen.
Hast du alle Unterlagen bei der brandenburgische Gemeinde eingereicht, dann gilt es 4 Wochen abzuwarten. Meldet sich keiner von der örtlichen Gemeinde, dann kannst du davon ausgehen, dass du die Garage problemlos ohne Baugenehmigung errichten darfst, auch wenn es sich dabei um eine Grenzbebauung handelt.
Immer mehr Menschen entscheiden sich heute in Gebäuden oder Anlagen eine Garage zu bauen. Vor allem in Anlagen sind Garagen sehr beliebt. Beim Bau einer Garage sollte man nicht nur auf die Grundstücksgrenze achten und auf die Grenzbebauung selbst, sondern auch auf die unterschiedlichen Bauteile. Bei den Bauteile sollte nicht am falschen Ende gespart werden.
Eine Garage darf und kann in den unterschiedlichsten Varianten gebaut werden. Es gibt sie zum Beispiel als Massivbau oder Fertiggarage. Ebenfalls entscheidet man hier zwischen einer Doppelgarage (eignet sich für zwei Autos) und einer Einzelgarage. Hast du zwei Fahrzeuge, dann bietet sich eine Doppelgarage sehr gut an. Es spielt jedoch keine Rolle, für welche Variante du dich genau entscheidest, der Bauherr muss sich vor der Errichtung einer Garage immer darüber erkundigen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
In Brandenburg ist eine Baugenehmigung dann notwendig, wenn diese die Abstandsflächen nicht eingehalten oder direkt an ein Wohngebäude gebaut wird. Auch wenn Garagen eine Einliegerwohnung haben, brauchst du dafür eine Genehmigung. Das bedeutet, dass ein amtlicher Bauantrag erstellt werden muss. Es kommt ebenfalls darauf an, an welchen Grundstücksgrenzen errichtet wird. Ob eine Baugenehmigung in Brandenburg notwendig ist, kannst du bei der Gemeinde erfahren. Insgesamt gilt es jedoch, dass eine gewisse Grenze beim Bauvorhaben immer einzuhalten ist.
Doch nicht nur bei der Errichtung von Garagen ist eine Baugenehmigung in Brandenburg notwendig, auch wenn eine Sanierung oder eine Modernisierung anliegt, dann gelten hier unterschiedliche Vorschriften, die beachtet werden müssen. Insbesondere ist es sehr wichtig, dass alle Bestimmungen als auch Anforderungen erfüllt werden.
Bei einer Grenzbebauung müssen jedoch wieder andere Dinge eingehalten werden. Auch hier gilt ein Mindestabstand von 3 m. Auch die Höhe der Wand muss eingehalten werden. nur, wenn diese Vorschriften eingehalten werden, darf auch eine Garage gebaut werden. Die brandenburgische Gemeinde, kann dich bestens über dein Bauvorhaben aufklären und dir bei wichtigen Schritten helfen, auch wenn die Garage genehmigungsfrei ist.
Bei der Errichtung einer Garage am Grundstück findet eine Grenzbebauung statt, dann ist auch meistens eine Baugenehmigung notwendig. In diesem Fall empfiehlt es sich, wenn Bauherrn auf einen Garagenhersteller oder Architketen zur Seite nimmt. Diesen Preis sollte man auf jeden Fall auf sich nehmen, wenn man eine Garage bauen möchte. Dieser kennt nicht nur die Regelungen, sondern versteht er auch die Landesbauordnung und weiß, dass diese auch eingehalten werden muss, um eine Baugenehmigung für Garagen zu bekommen.
Eine mindeste Höhe, Tiefe und Grenze muss immer eingehalten werden
Die Landesbauordnung weist unterschiedliche Regelungen auf. Ein gewisser Abstand, eine gewisse Tiefe als auch eine gewisse Höhe von Garagen muss hier immer eingehalten werden. Nur wenn diese Regelungen von Bauherrn auch alle eingehalten werden, kannst du dich über Stellplätze für deine Fahrzeuge freuen.
Wenn du eine Garage auf der Grundstücksgrenze bauen möchtest, dann benötigst du in Brandenburg dafür auch eine Baugenehmigung. Wichtig ist es, dass der Bauantrag rechtzeitig eingereicht wird. Geht es um das Bauen oder das Planen von Garagen, dann sollte hier der Termin unbedingt eingehalten werden. Die Bauherrn sind dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.
Nur wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, ist es der zuständigen Behörde möglich, die Bestimmungen sowie die Bauvorschriften genau zu durchleuchten. Werden alle notwendigen Schritte erfüllt, kann eine Genehmigung für den Bauantrag erteilt werden.
Bis du eine endgültige Zusage bekommst, solltest du in Brandenburg ungefähr 4 Monate einplanen. In Brandenburg wird die Baugenehmigung bei den örtlichen Landkreisen oder örtlichen Städten eingereicht als auch erteilt.
Erstelle den Bauantrag frühzeitig
Nur wenn der Bauantrag öffentlich für Garagen auch frühzeitig gestellt wurde, haben Bauherrn die Möglichkeit, mit dem Bauen rechtzeitig zu beginnen. Gibt es jedoch Änderungen im Bauvorhaben oder in der Nutzung der Garage, dann gelten in Brandenburg jedoch bestimmte Ausnahmen. Garagen oder ein Carport braucht dann keine Genehmigung, wenn unterschiedliche Anforderungen der Grenzbebauung erfüllt werden. Mehr verraten wir dir jetzt:
In Brandenburg muss ein Bauantrag eingereicht werden, wenn Garagen die maximale Grenze überschreiten. Doch auch dann, wenn du eine Werkstatt in der Garage einrichten möchtest, ist eine Baugenehmigung notwendig. Insgesamt gilt es, die Regeln im Land einzuhalten, ist dies nicht der Fall und die Bestimmungen werden nicht erfüllt, gilt insgesamt, dass ein Bauantrag eingereicht werden muss. hier gilt es, dass alle notwendigen Unterlagen vor liegen.
Ob, du eine Baugenehmigung brauchst oder nicht, es ist immer sehr wichtig, dass auch die Nachbarn respektiert werden. Die Nachbarn sollten über dein Vorhaben Bescheid wissen. Vor allem dann, wenn es sich um eine Grenzbebauung handelt, sollen Nachbarn immer informiert werden. Eine Garage darf nur dann, ohne Genehmigung gebaut werden, wenn die Grundfläche nicht mehr als 50 m² beträgt. Die mittleren Wände dürfen nicht höher als 3 m sein.
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