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Garagen Baugenehmigung Rheinland Pfalz
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05. Februar 2021
Wenn du in Niedersachsen eine Garage bauen möchtest, dann musst Du einige Dinge beachten. Bei dem Bau gelten unzählige Anforderungen, die vom Bauherrn erfüllt werden müssen, um eine Genehmigung zu bekommen.
Worauf du achten musst, wenn du in Niedersachsen eine Garage bauen möchtest und welche Anforderungen zu erfüllen sind sowie Bestimmungen einzuhalten, verraten wir dir auf unserer Webseite.
Im Paragraph 62 der Landesbauordnung in Rheinland Pflanz kann man herausfinden, welche Bauvorhaben keine Baugenehmigung benötigen. Dazu gehören zum Beispiel Garagen oder Carports, die eine Grundfläche von nicht mehr als 50 m² aufweisen. Doch auch, wenn eine Garage oder ein Carport ohne Baugenehmigung errichtet werden kann, müssen die öffentlich rechtlichen Vorschriften des Landes beachtet werden. Welche Vorschriften und Regelungen in Rheinland gelten, kannst du jetzt auf unserer Webseite erfahren.
Auch können wir dir dabei weiterhelfen, wenn du noch nicht die passende Garage für deine eigenen Anforderungen und Wünsche gefunden hast. Auch die Errichtung der Garagen übernehmen wir für dich sehr gerne. Wenn du noch mehr über den Garagenbau in Rheinland Pfalz wissen möchtest, dann bist du bei uns genau an der richtigen Adresse. Sofern wir helfen können, helfen wir dir gerne bei der Planung deiner Garage weiter.
Garagen bzw. Carports werden immer beliebter. Sie bieten den perfekten Schutz für Fahrzeuge und können darüber hinaus auch noch für viele andere Dinge genutzt werden, wie zum Beispiel eine Werkstatt. Generell besteht in Rheinland Pfalz die Möglichkeit eine Garage ohne eine Baugenehmigung zu bauen. Jedoch sollte dafür einige Aspekte beachtet werden:
Jedoch gibt es auch Garagen und Carports, die eine Baugenehmigung in Rheinland benötigen. Dazu gehören Garagen, die im Außenbereich errichtet werden. Doch auch Carports, die in der Nähe von Natur- oder Kulturdenkmälern errichtet werden, benötigen eine Genehmigung in Rheinland Pfalz.
Auch, wenn du eine Garage auf deinem Grundstück bauen möchtest, musst du dafür einen Bauantrag erstellen. Alle Bauunterlagen dafür müssen bei der Gemeinde in Rheinland Pfalz eingereicht werden. Wenn die Gemeinde innerhalb der nächsten 4 Wochen keinen Einspruch erhebt, heißt das, dass du mit dem Bau deiner Garage beginnen kannst. Wie bereits erwähnt, bedeutet dies jedoch nicht, dass du die Garage einfach nach Wunsch erbauen kannst. Alle öffentlich rechtliche Vorschriften müssen dennoch eingehalten werden. Das Baugesetzbuch (BauGB) gibt ganz genau vor, an welchen Regelungen du dich hier halten musst. Beim Garage bauen ist es zudem auch sehr wichtig, dass die landesrechtlichen Vorschriften alle beachtet werden.
Wird eine Garage in Rheinland Pfalz erbaut, ohne dass die Regelungen vom Bauamt respektiert wurden, kann dir die Nutzung deiner Garage untersagt werden. Ebenfalls kann es dazukommen, dass das komplette Bauwerk auf deinem Grundstück abgerissen werden muss. Die gilt für alle, die sich nicht an die Vorschriften der Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen beim Garagenbau halten.
Geht es um den Bau von Garagen ohne Genehmigung und Rheinland, dann muss sich der Bauherr an die Behörde wenden. Es gibt mehrere Unterlagen, die erforderlich sind und bei der Gemeinde im Bundesland eingereicht werden müssen. Der Bauherr muss sich dazu verpflichten, dass alle Vorgaben vom Bauamt eingehalten werden. Sollte die Garage entlang der Grundstücksgrenze gebaut werden, dann muss darauf geachtet werden, dass die Außenwand der Garage nicht länger als 12 m ist. Wenn die Garage an das Grundstück der Nachbarn grenzt, dann darf die Länge von 18 m der Wand nicht überschritten werden. Verfügt die Garage über ein Giebeldach, dann darf die Neigung dabei nicht mehr als 45 Grad haben. Wichtig ist, dass diese Anforderungen an Länge und Höhe nicht überschritten werden.
Bei dem Bauvorhaben einer Garage ist zudem auch die Zufahrt dieser zu beachten. Der öffentliche Raum darf zum Beispiel auf keinen Fall von den Garagen beeinträchtigt werden. Das bedeutet, dass auch vor der Garage noch ausreichend Platz für ein weiteres Fahrzeug vorhanden sein sollte.
Generell ist es in Rheinland Pfalz einfach die unterschiedlichen Anforderungen eines Garagenbau zu erfüllen. Werden die Regelungen der Landesbauordnung beachtet als auch die Wandhöhe und die Länge der Garage, so muss man sich in den meisten Fällen keine Sorgen machen. Auch ein Bauantrag kann in Rheinland sehr einfach erstellt werden.
Werden die öffentlich rechtlichen Vorlagen nicht eingehalten, dann benötigt der Bauherr eine Baugenehmigung um mit den Bau der Garage in Rheinland Pfalz beginnen zu können. Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, dass ist es sehr wichtig, dass der Bauantrag von einem bauvorlageberechtigen Entwurfsverfasser unterzeichnet wird. Die Behörde muss den Bauantrag anschließend innerhalb der nächsten 3 Monate bearbeiten sowie genehmigen. Wenn du eine Genehmigung in Rheinland Pfalz einmal bekommen hast, dann bedeutet dies auch, dass diese für die nächsten 3 Jahre gültig ist. Natürlich ist nach diesen 3 Jahren auch eine Verlängerung dieser Genehmigung möglich. Wird ein schriftlicher Antrag erstellt, so kann man bis zu einer Verlängerung bis zu 4 Jahren rechnen.
Immer wieder kann man im Bundesland Rheinland Pfalz auch sehen, dass Garagen sehr gerne auf einer Grenze errichtet wird. Im Paragraph 8 der LBauO findet man hierfür bestimmte Regelungen:
Garagen benötigen in Rheinland Pfalz keine eigenen Abstandsflächen. In diesem Bundesland kann man auch in andere Gebäude problemlos hineinbauen. Doch auch in diesem Fall ist es sehr wichtig, dass das Vorhaben gut geplant wird. Geht es um die Grenzbebauung gibt es auch hier einige Unterlagen, die für das Bauamt erforderlich sind. Alle Grundstücksgrenzen und die gesamte Grenzbebauung muss sehr gut geplant werden. Die Nutzung der Stellplätze wird dir nur dann von der Gemeinde genehmigt, wenn alle Anforderungen erfüllt werden.
Garagen sind in der LBauO genau definiert. Auch findest du hier alle unterschiedlichen Regelungen und Vorschriften, die in Rheinland Pfalz gelten, wenn es um den Bau einer Garage oder Carports geht. Außerdem findet man hier auch die ganzen Ausnahmen vor, die für der Grenzen sowie Abstandsflächen gelten. Es ist sehr wichtig, dass der Bauherr alle Anforderungen im LBauO erfüllt. Nur dann kann ihm auch die Nutzung der Garage genehmigt werden.
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