- Garage
Blechgarage Betongarage Stahlgarage Holzgarage Holzständerbauweise ZurückWeiterKosten & Recht
- Garagentor
- Carport
Carport Allgemein
- Zaun
- Wintergarten
- Haustür
- Fenster
Kosten & Recht
Carport Allgemein
Baugenehmigung Sachsen Garage
Alles was du wissen musst!
Start » Garten und Terrasse » Garage » Garage Baugenehmigung » Garage Baugenehmigung Sachsen
01. November 2020
Wohnst du in Sachsen und möchtest gerne eine Garage oder ein Carport bauen lassen, dann benötigst du in vielen Fällen auch eine Baugenehmigung, doch gibt es auch Ausnahmen. Wann du beim Bau einer Garage eine Baugenehmigung benötigst und welche Informationen noch wichtig für dich sind, erfährst du auf unserer Website.
Jeder der eine Garage errichten möchte in Sachsen stellt sich auch die Frage, ob er dafür eine Baugenehmigung braucht. Auch in Sachsen gelten bestimmte Regelungen, wenn es um den Bau einer Garage geht. Ob, du eine Baugenehmigung benötigst, hängt vor allem auf den Standort sowie auf die Größe der Garage ab. Hier gilt eine gewisse Grundstücksgrenze einzuhalten. Entscheidest du dich für eine Kleingarage, dann sind diese in der Regel auch genehmigungsfrei, dennoch gelten auch hier gewissen Vorschriften. Ganz egal, welche Garage du letztendlich errichten möchtest, du benötigst dafür immer bestimmte Dokumente und musst den Vorschriften gerecht werden.
Wie bereits erwähnt, ist es auch in Sachsen möglich, Garagen ohne eine Baugenehmigung zu errichten. Jedoch solltest du auch in diesem Fall einige Informationen beachten und unterschiedliche Bedingungen erfüllen, was dein Bauvorhaben angeht. es ist nicht möglich eine Garage zu bauen, ohne Bauordnung.
Wenn du eine Garage ohne Baugenehmigung in Sachsen errichten möchtest, dann musst du folgende Vorschriften einhalten:
Die SächsBO definiert im § 2 den allgemeinen Garagenbegriff und legt genau fest, wann Garagen ohne Baugenehmigung errichtet werden können. Die Sächsische Bauordnung gibt hier eine Durchführungsverordnung vor, in welcher alle Anforderungen für einen Bauantrag ganz genau definiert sind. Wenn auch du den Bau einer Garage genehmigt bekommen willst, dann ist es sehr wichtig, dass du allen Anforderungen der Vorschriften gerecht wirst. Einholen kannst du dir die ganzen Anforderungen direkt beim Bauamt. Achte darauf, dass du alle Unterlagen zur Abgabe bereits hast. Ob es sich dabei um eine Garage oder um ein Carport handelt spielt dabei keine Rolle, es gelten hier die gleichen Regeln.
Dazu muss auch noch gesagt werden, dass die Anforderungen in allen Bundesländern verschieden sind. In diesem Beitrag findest du ausschließlich die Regelungen und Informationen von Sachsen.
Wenn du mehr über den Bauantrag sowie Vorschriften in Sachsen wissen möchtest, kannst du uns auch per E Mail kontaktieren. Weitere Information über die rechtlichen Bestimmungen findest du jetzt in unserem Beitrag. Bevor du ein Carport oder eine Garage errichten lässt, ist es immer sehr wichtig, dass du alle Informationen hast, die notwendig sind. Ganz egal, ob es sich dabei um das Grundstück selbst, das Grundstück des Nachbarn oder die Baugenehmigung handelt. Alles muss schriftlich geregelt werden.
Wenn du dir die Garagenverordnung von Sachsen genau ansieht, kannst du mehr über die rechtlichen Bestimmungen herausfinden, wenn es um das Errichten von Garagen oder Carports geht. Ebenfalls solltest du auch wissen, dass du dort Informationen zu Kleingaragen findest. Von solchen Garagen spricht man dann, wenn diese eine maximale Grundfläche von 100 m² aufweisen. Hat sich der Bauherr zum Beispiel für eine Kleingarage entschieden, dann muss dieser ausschließlich darauf achten, dass die Trennwände hier zu anderen Räumen einfach nur feuerhemmend errichtet werden. Doch gilt diese Bestimmung nicht für Trennwände zu den Abstellräumen, die eine Größe von 20 m² aufweisen. Geht es um die Zu- und Abfahrt der Garagen, dann muss man folgende Regeln beachten:
– Der Abstand der Garage bis zur öffentlichen Straße muss mindestens 3 m beinhalten.
– Es muss Platz für ein weiteres Auto vor dem Garagentor sein. Die Grundstücksgrenze muss hier unbedingt eingehalten werden. Die Abgrenzungen sollten auf keinen Fall überschritten werden.
Wenn du mit dem Nachbarn keinen persönlichen Kontakt hast, dann kannst du ihm dein Vorhaben, natürlich auch per E Mail zukommen lassen.
Sollte ein Carport oder eine Garage gebaut werden, dann spielen dabei die Abstandsflächen sowie die Grenzabstände eine sehr wichtige Rolle.
Wenn Bauwerke erstellt werden sollten, dann muss man hier auf eine gewisse Grenzbebauung wie Grundstücksgrenze und Abstandsfläche Rücksicht nehmen. Diese Grenzbebauung findet man in der SächsBO. Für Carports und Garagen gibt es hier zwei Ausnahmen, die man unbedingt wissen sollte, wenn man ein Carport oder eine Garage bauen möchte.
– Man kann eine Garage mit einer Länge von maximal 9 Meter je nach Grundstücksgrenze direkt an eine Grenze bauen. Auch sollte der Hinweis in Betracht gezogen werden, dass eine Grenzbebauung auf einer Grundfläche die Länge von 15 Meter nicht überschreiten darf.
– Man benötigt weder für Carports noch für Garagen eine Abstandsfläche. Auch hat man die Möglichkeit, Garagen in andere Gebäude hinein zu bauen.
– In der Regel dürfen Carports sowie Garagen, die nicht länger sind als 40 m² sind, ohne Baugenehmigung in Sachsen erbaut werden.
Alle Genehmigungsverfahren, die in Sachsen gelten, kann man in der Bauordnung vorfinden. Im § 63a wird außerdem festgelegt, dass eine Garage oder ein Carport, bis zu einer Größe von 40 m² keine Baugenehmigung benötigen. Jedoch dürfen solche Garagen nur im Innenbereich erbaut werden und nicht im Außenbereich. Im Großen und Ganzen, kann man sagen, dass die Garage nur dann genehmigungsfrei ist, wenn sie keinem Wohngebäude dient. In diesem Paragraph kann man am Ende auch nachlesen, dass Carports als auch Garagen den rechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Das Einholen von Sondervorschriften ist ebenfalls empfehlenswert, denn auch diese müssen unbedingt eingehalten werden. Sollte eine Garage gebaut werden, dann sollten alle Vorschriften erfüllt werden, um eine Erlaubnis oder eine Genehmigung vom Bauamt zu bekommen. Geht es also um eine Baugenehmigung von Garagen, müssen alle Vorschriften eingehalten werden und für dies ist ausschließlich der Bauherr selbst verantwortlich. Was es hier in Sachsen weiter zu beachten gibt, wenn es um ein Bauvorhaben geht, verraten wir dir jetzt:
Wer in Sachsen eine Garage bauen möchte, der sollte immer die örtlichen Satzungen als auch Bauvorschriften beachten.
Ob eine Garage oder ein Carport, auch in Sachsen gibt es Garagen, die entweder genehmigungsfrei oder eine Baugenehmigung brauchen. Generell gilt es, dass ein Bauantrag notwendig ist, wenn man ein Carport oder eine Garage bauen möchte. Jedes Bauvorhaben benötigt eine Bauordnung bei der zuständigen Behörde. Alle Vorschriften müssen hier unbedingt erfüllt werden. Wird eine Garage bzw ein Carport gebaut, ohne eine Baugenehmigung, kann es zu einem Abriss kommen. Bevor du also eine Garage erbaust, solltest du unbedingt einen Bauantrag beantragen. Wird der Bauantrag anschließend bestätigt, steht deinem Bauvorhaben absolut nichts mehr im Wege.
Du möchtest noch mehr über Garagen erfahren?
Besuch unsere Wissensdatenbank mit Garagen Fragen.
© 2020 Kaufhelden.de Kaufhelden ist eine Marke der Zaibr Innovations UG (haftungsbeschränkt).
Alle Rechte vorbehalten.
Already Exist Lead Form in this page