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Garagen Baugenehmigung Thüringen
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01. November 2020
Die Bauordnungen von Bundesland zu Bundesland sind verschieden. Wir möchten dir mit diesem Artikel so gut wie möglich erklären, auf was du alles in Thüringen achten muss, damit du dir den Ärger mit den Behörden ersparen kannst.
Wenn du etwas Größeres auf deinem Grundstück bauen möchtest, dann benötigst du zuerst eine Baugenehmigung der zuständigen Behörde. Jedoch gibt es in Thüringen, wie auch in anderen Bundesländern spezifische Sonderregeln, auf die wir hier gerne eingehen möchte.
So ist es nämlich unter bestimmten Bedingungen auch möglich, eine neue Garage ohne Baugenehmigung zu errichten. Zwar kann man sich so die Formalitäten und Amtsgänge ersparen, jedoch darf man nicht nach Belieben bauen. Man muss sich nämlich unbedingt an die planungsrechtlichen Vorschriften von Thüringen halten. Tut man dies nicht, und die Behörden bekommen von dem Baupfusch mit, so kann man gezwungen werden, die neue Garage oder Carport wieder zurückzubauen.
In Thüringen bestimmen vor allem drei Faktoren darüber, ob deine neue Garage eine Baugenehmigung benötigt oder nicht. Die drei ausschlaggebenden Faktoren hängen von der Größe und der genauen Lage deiner zukünftigen Garage ab. Im Folgenden möchte wir dir näheres zu diesen drei Bestimmungsgründen erklären.
Wie bereits schon erwähnt hängt die Bedingung für den genehmigungsfreien Bau von drei wichtigen Faktoren ab. Doch welche Kriterien müssen hierfür genau erfüllt sein?
Auch wenn die Garage ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, muss die jeweilige Baubehörde deiner Gemeinde über die baulichen Maßnahmen der Garage informiert werden. Erst wenn diese den Antrag bewilligt oder ihn nach einer 4-wöchigen Frist nicht beantwortet, darf die Garage gebaut werden. Bewilligt die Stadt den Antrag nicht, so hat sich das Recht die Garage behördlich zurückzubauen.
Der Bauherr und der Bauunternehmer tragen beide die Verantwortung, dass die Baubestimmungen von Thüringen eingehalten werden. Es kommt zwar bei Garagen, Carports oder Fertiggaragen, welche keine Genehmigung erfordern, zu keinen Kontrollen vom Bauamt. Falls Hinweise auftauchen, die auf einen nicht regelkonformen Bau schließen, hat das Amt die Möglichkeit den Bau zu untersuchen. Bewahrheiten sich dann die Hinweise, so können die Beamten die Nutzung der Garage verbieten oder sie abreißen lassen.
Falls du deine Garage sowie genehmigungspflichtig ist gilt für dich folgendes: Du musst Bauantrag von einem für Thüringen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zuerst unterschreiben lassen. Den unterschriebenen Antrag reichst du dann bei der zuständigen Behörde ein. Dieser ist im Falle einer Genehmigung dann für 3 Jahre gültig. Möchtest du die Bauzeit jedoch verlängern, dann kannst du während der Genehmigungsphase einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung stellen. Dieser verlängert dann die Baugenehmigung um 1 Jahre.
Als erstes Vorab gilt in Thüringen, wie auch in allen anderen Bundesländern, das Baugesetzbuch. Dieses wird von weiteren, für Berlin spezifische Verordnungen unterstützt. Im Folgenden möchte wir dir einen Überblick über die Relevanten Texte geben:
In der Thüringischen Landesbauordnung ist zunächst einmal in §2 beschrieben, was man alles unter einer Garage versteht. Außerdem stehen hier auch noch einmal die Bedingung, welche erfüllt sein müssen, dass deine Garage genehmigungsfrei errichtet werden kann. Hier sind auch alle Regeln bezüglich der zu verwendenden Baustoffe und die Abstandsregeln niedergeschrieben.
In ihr ist festgelegt, welche Vorschriften beim Bau der Garage eingehalten werden müssen. Hier stehen auch Hinweise zu den jeweiligen Baustoffen, die verwendet werden dürfen.
Garagen, welche eine Grundfläche von weniger als 100 m^2 haben, gelten laut dieser Verordnung als Kleingaragen. Für diese Art von Garagen und Fertiggaragen gelten unter anderem diese wichtigen Regeln:
Du darfst in deiner Garage, falls sie in die Größenkasse einer Kleingarage fällt, nicht mehr als 200 l Diesel und 20 l Benzin lagern. Die Kraftstoffe müssen sich außerdem in dich verschlossenen und dafür vorgesehenen Behältern befinden.
Wenn die Garage oder das Carport direkt an der Grundstücksgrenze errichtet wird, dann dürfen die Bauarbeiten auch vom Nachbarsgrundstück aus getätigt werden. Der Nachbar darf in diesem Fall den Bauarbeitern nicht den Zutritt zu seinem Grundstück verwehren. Ebenso dürfen Reparaturarbeiten vom Nachbargrundstück aus durchgeführt werden.
Informiere auf jeden Fall deinen Nachbar vor Baubeginn, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Willst du deine Garage oder Carport direkt an einer Grundstücksgrenze bauen, musst du zusätzliche Anforderungen erfüllen. Diese findest du auch noch in der ThürBO. Diese gelten aber nur bei der direkten Bebauung der Grundstücksgrenze. In vielen anderen Bundesländer sind diese Regeln deutlich strenger und auch noch im Bereich von 1 m neben der Grundstücksgrenze gültig.
Jede Grundstücksgrenze darf maximal in einer Länge von 9 m bebaut werden, unabhängig von der Größe des Grundstücks. Eine Garage darf hier höchstens eine durchschnittliche Wandhöhe von 3 m haben. Für die Randbebauung deiner Garage ist auf jeden Fall eine Baugenehmigung erforderlich.
Garagen benötigen im Gegensatz zu Gebäuden keine eigene Abstandsfläche. Sie können sogar in die Abstandsflächen von benachbarten Gebäuden hineingebaut werden.
Du solltest am besten vor Planungs- und Bauphase die aktuelle Rechtslage überprüfen, um auf der sicheren Seite zu sein. Falls du dir bei einigen Sachen unklar bist, kann eine Anruf bei der zuständigen Baubehörde Klarheit schaffen
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