- Garage
Blechgarage Betongarage Stahlgarage Holzgarage Holzständerbauweise ZurückWeiterKosten & Recht
- Garagentor
- Carport
Carport Allgemein
- Zaun
- Wintergarten
- Haustür
- Fenster
Kosten & Recht
Carport Allgemein
Die kaufhelden.de, vertreten durch Zaibr Innovations UG (haftungsbeschränkt), August-Bebel-Straße 27, 14482 Potsdam (im Folgenden „Kaufhelden“), betreibt ein Internetportal (im Folgenden „Portal“ genannt) für Vermittlungs- und Vermittlungsdienste.
Nutzer (nachfolgend “Kunden”) können Vergleichsanfragen für Produkte aufgeben. Kaufhelden sucht anschließend auf Grundlage der Produktanfragen die passenden Anbieter (nachfolgend “Partner”) aus und vermittelt die Kunden an die Partner.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Kaufhelden und Werbende.
Alle verwendeten Begriffe gelten unabhängig von der Sprachform sowohl für weibliche, männliche oder diverse Kunden.
1.1. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr, die eine legale Internetseite betreiben und Domain-Inhaber sind.
1.2. Folgende Inhalte darf die Internetseite nicht kommunizieren, noch aktiv auf diese verlinken:
1.3. Die Webseite muss so gestaltet sein, dass eine Verwechselung mit der Webseite www.kaufhelden.de nicht möglich ist, noch darf der Eindruck einer über dieses Partnerprogramm hinausgehenden Verbindung zwischen dem Partner und Kaufhelden entstehen.
1.4. Die Prüfung der Bewerbung erfolgt durch Kaufhelden nach eigenem Ermessen. Eine Bewerbung kann ohne Begründung abgelehnt werden.
2.1. Kaufhelden stellt seinem Partner eine Auswahl an Webbannern zur Verfügung, der von seiner Startseite eine deutlich erkennbare Verlinkung zur Website von Kaufhelden herstellt.
2.2. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners. Eine eigenmächtige Umgestaltung der Werbebanner ist ausdrücklich untersagt.
2.3. Es muss ein aktives Klicken der Nutzer der Partnerseite erfolgen, Forced Clicks sind nicht erlaubt.
2.4. Der Partner ist verpflichtet, die Verlinkung der Produktdaten täglich zu aktualisieren.
3.1. Search Engine Marketing (Suchmaschinenmarketing) und die Teilnahme an Adware Netzwerken sind untersagt. Dem Partner ist es verboten, Werbeflächen in Suchmaschinen oder bezahlte Anzeigenschaltungen zu buchen, z. B. bei Google AdWords oder Sponsored Links, die im Zusammenhang mit Kaufhelden und dem Sortiment des Unternehmens stehen. Add-Ons, iFrames, Layer, Postview-Tracking, Pop-Ups und -Unders sowie direkte Weiterleitung sind ebenfalls unzulässig.
3.2. Keyword-Advertisement und -Targeting sind nur nach vorheriger Absprache mit Globetrotter Ausrüstung möglich.
3.3. Gutscheine, die in Kunden-Newslettern oder Print- und Onlineanzeigen erscheinen, dürfen ohne vorherige Zustimmung von Kaufehelden nicht beworben werden.
3.4. Anzeigenschaltung betreibt Kaufhelden selbst. Andere Keywords zu buchen und weiteren Partnerprogrammen teilzunehmen, steht dem Partner frei.
3.5. Tell a friend ist unzulässig (!) Eine Verwendung des Partnerprogramms in einem E-Mail-Marketinginstrument ist generell nicht erlaubt, evtl. jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zu genehmigen. Die Genehmigung muss schriftlich vorliegen und unterliegt in jedem Falle den gesetzlichen Bestimmungen, als auch dem Wettbewerbs- und dem Verbraucherrecht. Dazu gehört unter anderem auch das Double-Opt-In Verfahren, ein Impressum und die Abmeldemöglichkeit. Als Absender muss der Partner augenscheinbar ersichtlich sein, nicht Kaufhelden.
3.6. Der Partner darf keine eigenen Werbemaßnahmen im Namen von Kaufhelden durchführen.
4.1. Ein Nutzer, der über einen Partner zur Website von Kaufhelden gelangt, bleibt durch Cookies 30 Tage lang dem jeweiligen Partner zugeordnet. Bei jedem Besuch durch User wird die Frist von 30 Tagen neu gestartet.
4.2. Sollte der Nutzer einer Partnerseite über einen anderen Partner vermittelt werden, gilt das Last-Cookie-Wins-Modell, d.h. die 30 Tage Frist verfällt und der neue, zuletzt vermittelnde Partner bekommt die Provision zugerechnet.
5.1. Pay-Per-View
Der Vergütungsanspruch bei Pay-per-View entsteht, wenn der Kooperationspartner einen oder mehrere von Kaufhelden bereitgestellte Werbemittel auf seiner Werbefläche anzeigt und verlinkt. Für die Gültigkeit des Views ist es Voraussetzung, dass ein Besucher die Werbefläche des Kooperationspartners aufruft und das Werbemittel an einer sichtbaren Stelle eingebaut ist.
Desweiteren muss die Werbefläche, über die der View registriert wird, bei Kaufhelden registriert sein. Darüber hinaus behält sich Kaufhelden vor, bei wiederholtem Einblenden des Werbemittels beim gleichen User die doppelten Views zu filtern. (Unique Views).
5.2. Pay-Per-Click
Ist eine Vergütung auf Klickbasis (Pay-Per-Click) vereinbart, so entsteht der Vergütungsanspruch mit dem Aufruf der Website Kaufhelden infolge eines gültigen Klicks auf einen Trackinglink. Die Klickvergütung erfolgt fix je gültigen Klick. Voraussetzung hierfür ist die Weiterleitung des Users mittels der von Kaufhelden bereitgestellten Trackinglinks. Der Klick muss dabei durch freiwilliges und bewusstes Handeln des Users Zustandekommen. Kaufhelden behält sich vor, mehrere kurz aufeinanderfolgende Klicks, die nachweislich von der gleichen IP-Adresse erfolgen, und damit dazu bestimmt sind, die Klickzahlen zu manipulieren, zu filtern, für ungültig zu erklären und diese nicht zu vergüten (Unique Klicks).
5.3. Pay-Per-Lead
Ist eine Vergütung auf Leadbasis (Pay-Per-Lead) vereinbart, so entsteht der Vergütungsanspruch bei Erfüllung einer vom Werbekunden festgelegten und in der Programmbeschreibung detailliert definierten Aktion eines Users (z.B. Online-Kontoantrag, Newsletter-Anmeldung, PDF-Download. Desweiteren können in der Programmbeschreibung des Werbekunden weitere Bedingungen (z.B. Validierung, Wiederspruch des Users) festgelegt sein. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Messung derLeads und Entstehung des Vergütungsanspruchs ist die Weiterleitung des Users über die auf der Kaufhelden Plattform bereitgestellten Trackinglinks. Der Lead muss dabei durch freiwilliges und bewusstes Handeln des Users Zustandekommen. Jeder provisionsfähige Lead wird mittels Cookie-/Zählpixel-Tracking in der Kaufhelden – Statistik erfasst und nach Ablauf gemäß
Programmbeschreibung bestehender Widerrufs- oder sonstiger Storno- / Prüffristen gutgeschrieben. Kaufhelden behält sich vor, die Leads vor der Provisionsauszahlung auf vorab definierte Prüfkriterien gemäß Programmbeschreibung zu prüfen und bei Nichterfüllung zu stornieren. Eine Stornierung von Leads kann auch nach deren Gutschrift erfolgen, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass im Zeitpunkt der Gutschrift die zu erfüllenden Kriterien nicht vorgelegen haben.
5.4. Pay-Per-Sale
Ist eine Vergütung auf Sale-Basis (Pay-Per-Sale) vereinbart, so folgt der Vergütungsanspruch der Entstehung des Vertragserfüllungsanspruchs von Kaufhelden gegenüber einem aus dem Abschluss mit dem durch einen Kooperationspartner vermittelten User. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Messung und Vergütung der Sales ist die Weiterleitung der User über
die auf der Kaufhelden-Plattform bereitgestellten Trackinglinks. Der Sale muss dabei durch freiwilliges und bewusstes Handeln des Users Zustandekommen. Jeder provisionsfähige Sale kann mittels Cookie-/Zählpixel-Tracking in der Kaufhelden -Statistik erfasst und nach Ablauf gemäß Programmbeschreibung bestehender Widerrufs- oder sonstiger Storno-/Prüffristen gutgeschrieben. Kaufhelden behält sich vor, die vergütungsrelevanten Sales, erst zum Zeitpunkt der Rückmeldung der erfolgreichen Vertragserfüllung durch den Werbekunden in das Trackingsystem einzuspielen. Kaufhelden behält sich ferner vor, die Sales vor Provisionsauszahlung auf gemäß der jeweiligen Programmbeschreibung vorab definierter Prüfkriterien zu prüfen und bei Nichterfüllung zu stornieren. Evtl. Prüfkriterien sind Bestandteil jeder einzelnen Programmbeschreibung. Eine Stornierung von Sales kann auch nach deren Gutschrift erfolgen, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass im Zeitpunkt der Gutschrift die zu erfüllenden Kriterien nicht vorgelegen haben.
5.5. Hybridmodelle
Eine Kombination der vorgenannten Vergütungsmodelle (sog. Hybridmodell) ist durch individuelle Absprachen möglich. Der Vergütungsanspruch entsteht in diesem Fall für jede der einzelnen kombinierten Vergütungsarten gemäß den jeweiligen Regelungen in 5.1 – 5.4 .
5.6. Höhe der Vergütung
Pay per Click.
Pay per Lead
Vergütung pay per Lead:
6.1 Ausgezahlt wird nur an Partner mit gültiger Bankverbindung.
6.2. Eine Auszahlung erfolgt monatlich ab einem Mindestbetrag von 100,00 Euro.
6.3. Auszahlungen erfolgen nur automatisch, sofern die dafür notwendigen Daten zur Bankverbindung (IBAN) hinterlegt sind und eine Information, ob Gutschriften mit oder ohne Umsatzsteuer gewünscht sind. Wenn nach Erreichen eines Provisionsanspruchs in einem Zeitraum von 12 Monaten keine Bankverbindung hinterlegt wurde, verfällt der Anspruch auf die Provision.
6.4. Guthaben auf den Konten werden nicht verzinst. Spesen für Auslands-Überweisungen werden mit den Gutschriften verrechnet.
6.5. Kaufhelden behält sich das Recht vor, kein Guthaben auszuzahlen, wenn der Partner wegen Betruges verdächtigt wird oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat.
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit ohne Frist von Seiten des Partners gekündigt werden, indem er die Werbebanner (Verlinkung) entfernt. Hierüber hat der Partner Kaufhelden schriftlich zu informieren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt, insbesondere bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Partners auf Auszahlung der bis dahin erworbenen Provision. In diesem Fall hat der Partner, die Werbemittel von seiner Website unverzüglich zu entfernen.
© 2020 Kaufhelden.de Kaufhelden ist eine Marke der Zaibr Innovations UG (haftungsbeschränkt).
Alle Rechte vorbehalten.